Dem Gemeinwohl verpflichtet
Unserer Satzung entsprechend fördert die Dr. Heinz Lux-Stiftung ausschließlich Projekte, die mindestens einem der folgenden drei Stiftungszwecke entsprechen:
Bereich "Wissenschaft & Forschung"
- Technische Wissenschaften
- Grundlagen- und angewandte Forschung
- Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften
- Bio- und Naturwissenschaften
- Medizin- und Gesundheitswissenschaften unter Einbeziehung der Kinderheilkunde
Wichtig: Förderprojekte in diesem Bereich haben zwingend den DFG-Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis zu entsprechen.
Bereich "Soziale Projekte & Zwecke"
- Gesundheitspflege
- Kinder- und jugendbezogene Einrichtungen/Projekte
- Familienbezogene Einrichtungen/Projekte
- Seniorenbezogene Einrichtungen/Projekte
- Bildungs- und Ausbildungsförderung in diesen genannten Fachgebieten
Bereich "Mildtätige Zwecke" (gem. § 53 der Abgabenordnung)
Unterstützung wohltätiger Projekte und Einrichtungen bevorzugt in den Regionen: Kerpen, Köln und Bad Neuenahr-Ahrweiler
Wichtig: Für Förderprojekte aus den letzten beiden Bereichen ist zwingend der Nachweis über die anerkannte Gemeinnützigkeit des Projektträgers bzw. der Hilfebedürftigkeit gemäß §§ 51 ff AO zu erbringen (gültiger Freistellungsbescheid).